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BGH, 26.09.1961 - 5 StR 392/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 08.10.1953 - 4 StR 395/53
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - 5 StR 392/61
Das bloße Verschweigen dieser Tatsache war keine Täuschungshandlung, weil für den Angeklagten keine Rechtspflicht bestand, zu offenbaren, daß er das Geld für sich behalten wollte (vgl. BGH NJW 1953, 1924 24 ).